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Lizenzen & Regulatorisches Umfeld

Lizenzen

Lizenziert durch die Regierung von Gibraltar und reguliert durch den Gibraltar Gambling Commissioner. Remote Gaming Licence No. 50; Remote Sportsbook Licence No. 51. Genehmigter lizenzierter Geschäftssitz ist Suite 611, Europort, Gibraltar.

ElectraWorks Limited unterliegt damit den strengen Aufsichtsbestimmungen der Regierung von Gibraltar und des Gibraltar Gambling Commissioner entsprechend dem Gibraltar Gambling Act. Gemäß Art 355 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gelten die europäischen Grundfreiheiten auch für Gibraltar.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf:
www.gibraltar.gov.gi - Government of Gibraltar Gambling License - Noble Casino

ElectraWorks Limited erfüllt nicht nur die seitens der Regierung Gibraltars vorgegebenen hohen Auflagen. Vielmehr hält sich das Unternehmen darüber hinaus im Sinne seiner Kunden an einen von der European Gaming and Betting Association (EGBA) definierten Verhaltenskodex, der rigorose Standards in Bezug auf Sicherheit und verantwortungsvollen Umgang mit Themen wie beispielsweise Jugendschutz oder Spielsucht vorgibt.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.egba.eu European Gaming and Betting Association (EGBA) - Noble Casino

Die Teilnahme am Gaming-Angebot von ist nur Personen erlaubt, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Regulatorisches Umfeld

Aufgrund der Tatsache, dass es in den meisten Ländern an einem klaren Rechtsrahmen für Online-Gaming mangelt und in vielen Fällen der Marktzugang für private Anbieter zum Schutz staatlicher Monopole beschränkt wird, ist die Branche durch ein gewisses Maß an Rechtsunsicherheit gekennzeichnet.

Europa

Die Entwicklung der europäischen Online-Gaming-Branche ist maßgeblich durch Entscheidungen auf europäischer Ebene geprägt. Die in der so genannten Gambelli-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aufgestellten Grundsätze wurden durch die Entscheidung in der Rechtssache "Placanica" sowie in zwei Glücksspiel- bezogenen Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofes vom Frühjahr 2007 noch weiter präzisiert. Demnach muss jede auf den Schutz des Allgemeininteresses (wie den Verbraucherschutz) abzielende Beschränkung des Glücksspiels "kohärent und systematisch" zu dessen Eindämmung beitragen. Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf die Notwendigkeit berufen, den Zugang der Öffentlichkeit zu Glücksspielen zu beschränken, wenn er seine Bürger gleichzeitig zur Teilnahme an staatlichen Lotterien, Glücksspielen oder Wetten ermuntert, deren Erlöse der Staatskasse zugute kommen. Jegliche Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit müssen darüber hinaus geeignet sein, das verfolgte Ziel zu verwirklichen und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist. In der Placanica-Entscheidung hat der EuGH schließlich auch festgehalten, dass ein Mitgliedstaat keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität (nationale Lizenz) verhängen darf, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt hat.

Auch bei der Europäischen Kommission stehen die Zeichen auf eine Öffnung des Glücksspielbereiches. Seit April 2006 hat die Kommission bereits gegen zehn Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie der Ansicht ist, dass diese Staaten mit ihren nationalen Glücksspielregelungen gegen Europarecht verstoßen. Die Verfahren gegen Frankreich, Ungarn, Schweden, Finnland, Dänemark, Griechenland und Holland befinden sich bereits in der zweiten Stufe.



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ElectraWorks Limited, der Anbieter dieser Webseite, ist ein von der Regierung von Gibraltar lizenziertes und durch den Gibraltar Gambling Commissioner unter dem Gambling Act 2005 reguliertes Unternehmen. ElectraWorks Limited ist eine feste Gewinnquoten-Lizenz (RGL Nr. 051) und eine Casino-Lizenz (RGL N0. 50) für den Betrieb von Online-Glücksspielen erteilt worden.

© ElectraWorks Limited Suite 6, Atlantic Suites, Europort Avenue, Gibraltar


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